Parteien sind der Flaschenhals der Demokratie. Es hat ihnen nur noch niemand gesagt.

Jasper von Altenbockum hat Recht. Es braucht dringend eine Begrenzung des Einflusses der Parteien.

FAZ, SAMSTAG, 23. NOVEMBER 2013
POLITIK
Undemokratisch
Von Jasper von Altenbockum
Die Mehrheit wählt die Abgeordneten, eine Minderheit bestimmt die Inhalte.
Die SPD hat den Charakter der Koalitionsverhandlungen durch die Ankündigung eines Mitgliedervotums innerhalb weniger Wochen grundlegend verändert. Was das Votum bedeutet, sagte der Parteivorsitzende Sigmar Gabriel auf dem Leipziger Parteitag: „Jeder in der SPD trägt dann die gleiche Verantwortung. Jeder in der SPD muss dann so handeln, wie der Vorsitzende handeln würde. Die ganze Verantwortung liegt dann bei jedem einzelnen SPD-Mitglied.“

Ist es wirklich Verantwortungsgefühl, das dazu geführt hat? Die SPD hatte im Wahlkampf zwar eine große Koalition nicht ausgeschlossen, sich aber auf eine rot-grüne Koalition festgelegt, die jetzt nicht zustande kommen kann. Also will die Parteiführung für die zweitbeste Lösung eine Legitimation. Der zweite Grund ist die innerparteiliche Demokratie, die gestärkt werden soll und sich zu einem neuen Anziehungspunkt der Partei entwickeln soll. Der dritte Grund sind die Verhandlungen selbst. Es verhandelt sich einfach leichter, wenn das letzte Wort nicht der Parteivorsitzende hat, sondern Tausende von „Parteivorsitzenden“, deren Unberechenbarkeit die Hürde aller Hürden setzt.

Alle drei Aspekte haben nicht erst Auswirkungen auf das Ende der Verhandlungen, sondern schon auf deren Form und ihren Verlauf. Vor allem die schiere Größe hat damit zu tun. Da der SPD daran gelegen sein muss, vor der Befragung der Mitglieder möglichst viele ihrer Parteiführer einzubinden, die dann Überzeugungsarbeit leisten müssen, sitzt an den Berliner Verhandlungstischen alles, was in der SPD Rang und Namen hat. Unter dem Eindruck dieser Parteiaktion geraten die Verhandlungen aber zur Haupt- und Staatsaktion. Weil die SPD im Bund schwach, in den Ländern stark ist und weil CDU und CSU da „mithalten“ müssen, sitzt in Berlin überhaupt alles, was in der Bundes- und Landespolitik Rang und Namen hat.

Die Koalitionsverhandlungen sind auf diese Weise zum Volksparteienkongress angeschwollen. Am Ende aber steht nun die Volksparteidemokratie: Die Mitgliederbefragung verschiebt die Wahl eines Kanzlers, die ohnehin schon aus dem Parlament in die Parteizentralen verlagert ist, noch weiter in die Parteien, besser gesagt: in diesem Fall in eine einzige Partei. Zwar kann die SPD mit Recht sagen, dass es doch ihre Sache sei, wie sie mit der Entscheidung für oder wider eine Koalition umgehe. Doch sind es überhaupt die Parteien, die darüber bestimmen dürfen, wer mit wem und auf welcher Grundlage im Bundestag den Kanzler wählt? Sind es nicht vielmehr die Abgeordneten und ihre Fraktionen?

Zwar relativiert schon das Grundgesetz diese reine Lehre der repräsentativen Demokratie. Die Parteien dürfen sich sehr wohl in den Vordergrund spielen, um über Koalitionsvereinbarungen direkten Einfluss auf die Kanzlerwahl auszuüben. Das ist der Grund ihres Wahlkampfs, der Sinn ihres Wettkampfs und der Zweck politischer Willensbildung, an der sie mitwirken sollen. Doch schon das Wort „Koalitionsvertrag“ wirft Fragen auf. Denn können politische Absprachen zwischen Parteien im parlamentarischen Alltag rechtliche Bindung haben? Wie verträgt sich das mit dem freien Mandat der Abgeordneten oder mit der Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers?

Egal, wie die Antwort ausfällt, sie kann Zweifel daran nicht entkräften, welchen Wert und welche Konsequenzen eine „parteibasisdemokratische“ Billigung von Koalitionsverhandlungen hat. Müssten Mitgliederbefragungen dann nicht immer auch stattfinden, wenn die Koalitionsvereinbarungen missachtet, verändert, ergänzt oder gar „gebrochen“ werden – und wer bestimmt, wann das jeweils der Fall ist? Wenn tatsächlich wieder eine Abstimmung stattfindet, muss sich der Bundeskanzler dann danach richten? Und welchen Wert haben dann noch Fraktionen und das Parlament?

Parteivorsitzende sind davon sicherlich weniger beeindruckt als die Mandatsträger. Aber was ist mit ihren Wählern? Nicht die Wähler sind es, die über die Koalitionsvereinbarungen der drei Parteien abstimmen, sondern SPD-Mitglieder. Sie können sich zwar als Hüter des Wahlprogramms verstehen, mit dem die SPD in den Wahlkampf gezogen ist, aber nicht als Hüter des Wählerwillens. Nicht einmal alle SPD-Mitglieder, die jetzt über eine große Koalition abstimmen, sind wahrscheinlich auch zur Wahl gegangen. Dem Wähler, der CDU oder CSU gewählt hat, wird damit weniger Mitsprache über das zugebilligt, was „sein“ Abgeordneter zu tun hat, als dem SPD-Mitglied, das gar nicht zur Wahl gegangen ist. Auch Politiker der Union kommen deshalb jetzt auf den Geschmack des Mitgliederbegehrens.

Die repräsentative Demokratie hält viele Widersprüche aus. Gingen jetzt aber alle Parteien dazu über, dem Beispiel der SPD zu folgen, gäbe es eine neue Form des Zweiklassenwahlrechts. Die Mehrheit wählt die Abgeordneten, die Minderheit bestimmt die Inhalte. Für die Befragung der SPD-Mitglieder hat die SPD-Führung ein Quorum von zwanzig Prozent der Mitglieder festgelegt. Sie akzeptiert es also, wenn rund hunderttausend Mitglieder abstimmen, von denen mindestens fünfzigtausend für die große Koalition stimmen müssten. Die SPD hatte mehr als elf Millionen Wähler. Ist es gerechtfertigt, dies alles als besonders demokratisch auszugeben?

Nikolaus

Frühaufsteher. Politischer Beobachter aus Leidenschaft. Das Bessere in der Welt entsteht nur, wenn man und frau sich neues zu denken traut.

Schreiben Sie einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .